Glossar

Da Gerichtsvollzieher in einem gerichtlichen Kontext arbeiten, ist es unvermeidlich, dass noch juristische Begriffe verwendet werden. Daher ist auch ein erläuterndes Lexikon verfügbar, das als Unterstützung für den Tarifchecker dient. 

Ausführender Gerichtsvollzieher

Der ausführende Gerichtsvollzieher ist der Gerichtsvollzieher, der die offizielle Zustellung von Urkunden vollzieht. Dies muss nicht zwangsläufig der Gerichtsvollzieher sein, der die Urkunde erstellt hat (sog. beauftragender Gerichtsvollzieher).

Synonym: Ausfertigender Gerichtsvollzieher

Bearbeitungsgebühr

Ein Pauschalbetrag, der vom Gerichtsvollzieher für die Eröffnung eines Auftrags in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zur Beitreibung eines Geldbetrags erhoben wird. 

Diese Gebühr schließt Folgendes ein:

  • Identifizierung des Schuldners

  • Bonitätsprüfung

  • die administrativen und kommunikativen Schritte, die mit der Bearbeitung des Auftrags verbunden sind
Beglaubigung

Ein offizielles Dokument, das von einer Behörde oder einer Amtsperson, wie zum Beispiel von einem Gerichtsvollzieher, ausgestellt wird und das bescheinigt, dass eine Kopie eines Dokuments eine genaue und getreue Wiedergabe des Originals ist.

Bekanntmachung

Ein offizielles Dokument, das ein Gerichtsvollzieher der Person zustellt, deren Eigentum im Rahmen eines gerichtlichen Verkaufs verkauft werden soll. Die Bekanntmachung wird zudem an dem Ort ausgehängt, an dem die Versteigerung stattfinden soll (z. B. im Verkaufssaal). Dieses Dokument dient dazu, die Öffentlichkeit über den Verkauf von gepfändeten Gütern zu informieren.

Hierbei handelt es sich um die letzte Mahnung vor dem Verkauf.

Beschluss

Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die von einem höheren Gericht erlassen wird, zum Beispiel von einem Berufungsgericht oder vom Kassationshof.

Bonitätsprüfung

Der Gerichtsvollzieher prüft, ob und wie ein Schuldner seine Schulden bezahlen kann. Die Bonitätsprüfung ermöglicht es dem Gerichtsvollzieher, ein individuelles Beitreibungsverfahren zu erarbeiten und/oder, wenn nötig, den Schuldner an andere Vermittlungsverfahren zu verweisen.

Degressive Honorare

Das Honorar wird auf der Grundlage des gesamten Verkaufserlöses, des zu verteilenden Betrags, des Erlöses aus einer Pfandverwertung oder des Betrags für die Begutachtung oder Bewertung des Sequestrationsgegenstands festgelegt, wobei ein degressiver, in Stufen unterteilter Prozentsatz Anwendung findet.

Drittpfändung

Ein gesetzliches Verfahren, das es einem Gläubiger ermöglicht, Geldbeträge oder Güter eines Schuldners zu blockieren, die sich jedoch in den Händen einer anderen Person oder Institution befinden, wie zum Beispiel einem Arbeitgeber oder einer Bank. 

Wenn ein Schuldner beispielsweise Geld auf einem Bankkonto hat oder ein Gehalt bezieht, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, diese Gelder direkt bei der Bank oder dem Arbeitgeber zu pfänden.

Einspruch

Ein Rechtsbehelf, mit dem eine Person eine in ihrer Abwesenheit ergangene Gerichtsentscheidung anfechten kann. Durch Einlegung eines Einspruchs kann die betroffene Person die Durchführung eines neuen Verfahrens bzw. einer neuen Anhörung beantragen, um ihre Einwände vorzubringen.

Frei bestimmbare Honorare

Honorare, die der Gerichtsvollzieher selbst festlegen kann, da sie nicht im offiziellen Kostenverzeichnis vorgesehen sind, welches durch den Königlichen Erlass vom 30. November 1976, in der Fassung des Königlichen Erlasses vom 18. Mai 2024, festgelegt wurde. 

Diese Honorare beziehen sich auf konkrete Aufträge. Zum Beispiel die Feststellung auf Antrag einer Privatperson oder eines Unternehmens. Die Höhe des Honorars wird dementsprechend direkt zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Antragsteller ausgehandelt.

Freihändiger Verkauf

Ein Verkauf, bei dem der Verkäufer und der Käufer frei über die Bedingungen des Verkaufs, einschließlich des Preises, vereinbaren. 

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verkauf ist dieser Verkauf nicht zwangsweise und erfolgt gütlich zwischen den Parteien, ohne dass eine Versteigerung stattfindet. 

Ein freihändiger Verkauf kann im Rahmen eines Beitreibungsverfahren stattfinden, wenn der Schuldner bereit ist, seine Güter freiwillig zu verkaufen, um seine Schulden zu begleichen.

Früherkennung

Die frühzeitige Erkennung im Beitreibungswesen bedeutet, dass die ersten Anzeichen einer Insolvenz frühzeitig erkannt werden, um präventiv zu handeln und eine Verschlechterung der Situation zu verhindern. Dies verhindert, dass die Betroffenen unnötig mit einem Verfahren und den damit verbundenen Kosten konfrontiert werden, und bietet ihnen gleichzeitig schnellere Hilfe und Begleitung bei der Suche nach möglichen Lösungen.

Gemeinsame Pfändung

Ein Verfahren, bei dem ein neuer Verkaufstermin auf der Grundlage einer Liste von Gütern festgelegt wird, die zuvor gegen denselben Schuldner gepfändet wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Güter nicht erneut gepfändet werden.

Gerichtlicher Verkauf

Ein Zwangsverkauf von Eigentum zur Begleichung von Schulden. 

Die gepfändeten Güter (bewegliche oder unbewegliche) werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft und der Erlös wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.

Gerichtsvollzieher als Vermittler

Der Gerichtsvollzieher als Vermittler ist ein Gerichtsvollzieher, der als Vermittler tätig wird. Seine Aufgabe besteht darin, bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen zu helfen, um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Er verfügt über eine Ausbildung in Kommunikation und Vermittlung, um Konflikte besser zu lösen und die Parteien zu einer einvernehmlichen Regelung zu bewegen.

Gerichtsvollzieherurkunde

Ein Oberbegriff für offizielle Dokumente, die von einem Gerichtsvollzieher verfasst wurden. 

Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Vorladung, eine Zustellung eines Urteils oder einen Zahlungsbefehl handeln. 

Synonym: Zustellungsurkunde

Gestaffelte Honorare

Die Berechnung dieses Honorars erfolgt auf der Grundlage des beizutreibenden Betrags oder der Art der Forderung (z. B. Krankenhausrechnung). Der neue Königliche Erlass (K.E.) legt die drei Klassen A, B und C fest.

Gütliche Schuldenvermittlung

Ein Verfahren, bei dem der Schuldner freiwillig seine Schulden bündelt und mit Hilfe eines Schuldenvermittlers versucht, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu treffen, um die Schulden ohne Gerichtsverfahren zu begleichen. Ziel ist es, einen Zahlungsplan auszuhandeln, der auf die finanzielle Situation des Schuldners zugeschnitten ist, und zwar in einem freiwilligen und gütlichen Rahmen.

Gütlicher Verkauf

Der gütliche Verkauf im Rahmen eines Pfändungsverfahrens ist ein besonderes Verfahren, bei dem ein potenzieller Käufer ein Angebot für den Kauf der gepfändeten beweglichen Güter abgeben kann. 

Dieses Angebot muss innerhalb von 10 Tagen nach der Pfändung der Güter gemacht werden (gemäß Artikel 1526bis des belgischen Gerichtsgesetzbuches).

Hinterlegung

Eine Form der bedingten Zahlung durch die Einzahlung von Geld auf ein Sperrkonto. Bei einer gerichtlichen Hinterlegung wird die Zahlung an den Gerichtsvollzieher geleistet, der sie wiederum an die Hinterlegungs- und Konsignationskasse überweist.

Honorar (in Zivil- und Handelssachen)

Eine Vergütung, die der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit in Zivil- und Handelssachen erhält. 

Die Höhe der Vergütung ist in einem offiziellen Kostenverzeichnis festgelegt (Königlicher Erlass vom 30. November 1976, in der Fassung des Königlichen Erlasses vom 18. Mai 2024).

Honorar für die Beitreibung

Honorar, das der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit bei der Beitreibung eines Geldbetrags oder der Wiedererlangung einer Sache erhält. 

Wenn der Schuldner nach dem Tätigwerden des Gerichtsvollziehers seine Schulden ganz oder teilweise begleicht, wird das Honorar auf der Grundlage des Betrags (oder des Wertes des Gegenstands) berechnet, der beigetrieben werden sollte, und zwar nach einem degressiven, in Stufen unterteiltem Prozentsatz. 

hg

Hypothekenzertifikat

Ein offizielles Dokument, das Informationen über das Bestehen von Hypotheken, Pfändungen oder Vorrechten auf eine Immobilie liefert. Dieses Dokument wird vom Amt für Rechtssicherheit ausgestellt.

Immobiliarpfändung

Eine Form der Pfändung, die sich auf unbewegliche Güter bezieht. 

Unbewegliche Güter sind Güter, die nicht bewegt werden können, wie Häuser, Wohnungen oder Grundstücke.

Katasterauszug

Ein offizielles Dokument, das Informationen über eine Immobilie, wie z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude, aus der Datenbank für Vermögensdokumentation bereitstellt. 

Für jeden Eigentümer enthält das Dokument folgende Angaben:

  • die Rechte;

  • die Grundstücke;

  • die Größe und die Erträge dieser Grundstücke;

  • die Art der Immobilie (Haus, Garten, ...) und das Baujahr der Gebäude.

Dieses Dokument wird bei vielen rechtserheblichen Vorgängen und Verfahren verwendet, wie z. B. beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei der Zwangsvollstreckung. Es informiert umfassend über die relevanten Merkmale einer Immobilie.

Mahnung

Eine offizielle Mahnung, die von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird, um eine Person (den Schuldner) aufzufordern, einer Verpflichtung nachzukommen, in der Regel die Zahlung einer Schuld. 

Mobiliarpfändung

Eine Form der Pfändung, die sich auf bewegliche Güter bezieht. 

Bewegliche Güter sind Gegenstände, die bewegt werden können, wie z. B. Möbel, Fahrzeuge, elektronische Geräte usw.

MwSt.

Mehrwertsteuer

Diese Steuer wird mit einem Satz von 21 % auf die meisten Leistungen des Gerichtsvollziehers erhoben.

Öffentlicher Verkauf

Eine Versteigerung, bei der Güter (bewegliche oder unbewegliche) mehreren Käufern angeboten und an den Meistbietenden verkauft werden. Der öffentliche Verkauf kann als Präsenzveranstaltung oder online (z. B. über Auctionline) organisiert werden.

Pauschale Honorare

Im Voraus festgelegtes Honorar für bestimmte Leistungen des Gerichtsvollziehers. Sie sind im Königlichen Erlass vom 30. November 1976, in der Fassung des Königlichen Erlasses vom 18. Mai 2024, festgelegt und sind nicht variabel. 

Pfändung

Eine Pfändung ist ein gesetzliches Verfahren, bei dem ein Gerichtsvollzieher die Güter einer Person (des Schuldners) unverfügbar macht, um die Rechte eines Gläubigers zu sichern. 

Bei den gepfändeten Gütern kann es sich um bewegliche Sachen (Mobiliarpfändung), Immobilien (Immobiliarpfändung) oder Geldbeträge (Drittpfändung) handeln. 

Pfändung bei einem Dritten

Ein Verfahren, bei dem ein Gerichtsvollzieher Güter pfändet, die einem Schuldner gehören, die sich aber bei einer anderen Person (dem Dritten) befinden. 

Der Dritte ist dann verpflichtet, die Güter zu blockieren oder dem Gerichtsvollzieher zu übergeben.

Pfandverwertung

Ein Verfahren, bei dem ein Gläubiger sein Recht auf einen Vermögensgegenstand ausübt, der vom Schuldner verpfändet wurde, um die Rückzahlung einer Schuld zu sichern. Der Gläubiger kann diesen Vermögensgegenstand verkaufen, vermieten oder sich aneignen, wenn die Schuld nicht rechtzeitig beglichen wird. Der Pfandgegenstand kann z. B. ein Auto oder ein anderer Wertgegenstand sein. Der Erlös aus dem Verkauf oder der Vermietung wird dann zur Begleichung der Schulden verwendet.

Pro rata

Der Begriff „pro rata“ bedeutet „verhältnismäßig“. 

Wenn es sich um einen Geldbetrag handelt, bedeutet dies, dass er in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt wird. Der Pro-rata-Ansatz wird verwendet, um sicherzustellen, dass jeder den Anteil erhält, der ihm zusteht, entsprechend dem, was ihm zusteht.

Zum Beispiel: Wenn ein Schuldner 10 Prozent der Schuld an einen Gerichtsvollzieher zahlt, werden anteilsmäßig 10 Prozent seines Honorars für die Beitreibung berechnet.

Protokoll

Eine öffentliche Urkunde, in der der Gerichtsvollzieher Tatsachen oder Ereignisse festhält, die er beobachtet oder persönlich festgestellt hat. 

Das Protokoll hat eine rechtliche Relevanz und genießt eine hohe Beweiskraft in Rechtsverfahren. 

Sicherungspfändung

Eine Form der Pfändung, die dazu dient, die Rechte eines Gläubigers zu schützen, indem die Güter eines Schuldners vorübergehend unverfügbar gemacht werden. Sie zielt nicht auf den sofortigen Verkauf der Güter ab, sondern auf deren Blockierung, um den Schuldner daran zu hindern, sie zu verkaufen oder zu verbergen, bevor der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt hat. Sobald dieser Titel vorliegt, können die gepfändeten Güter verkauft werden, um die Schulden zu begleichen.

Urteil

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die von einem Gericht erlassen wird, mit der ein Richter einen Konflikt zwischen zwei Parteien entscheidet. Im Urteil wird angegeben, wer in welchem Umfang obsiegt bzw. unterliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen (wie zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrags oder die Einhaltung eines Vertrags).

Verfügung

Eine Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die von einem Richter in dringenden Fällen bzw. in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffen wird. Beispielsweise kann ein Richter eine Verfügung erlassen, um eine Person oder Güter zu schützen, noch bevor eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht.

Vergütung pro Zeiteinheit

Ein Betrag, der für jede angefangene halbe Stunde berechnet wird, die für die Erbringung bestimmter Leistungen erforderlich ist, wie im offiziellen Kostenverzeichnis festgelegt. Diese Form der Vergütung findet insbesondere in den folgenden Fällen Anwendung:

  • Mobiliarpfändung;

  • Drittpfändung;

  • Immobiliarpfändung;

  • Protokoll über die Untätigkeit;

  • Protokoll über die tatsächliche Vollstreckung;

  • Feststellungsprotokoll auf Antrag eines Richters oder in Erfüllung eines Titels oder eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags;

  • Organisation der oben genannten Maßnahmen;

  • Leistungen jeder Art zur Vermeidung eines Vollstreckungsverfahrens.
Verhältnisgleiche Verteilung

Ein Verfahren, das dazu bestimmt ist, beigetriebene Beträge unter mehreren Gläubigern zu verteilen, z. B. den Erlös aus dem Verkauf gepfändeter Güter oder das Geld aus einer Drittpfändung. 

Die Gelder werden verhältnismäßig unter den Gläubigern entsprechend der Höhe ihrer Forderungen und gemäß den gesetzlich festgelegten Prioritätsregeln verteilt.

Verwahrung

Eine besondere Form der Hinterlegung von Geld durch den Gerichtsvollzieher.

Verzugszinsen

Die zusätzlichen Beträge, die ein Schuldner bei Zahlungsverzug zahlen muss. Diese Zinsen entschädigen den Gläubiger für die verspätete Zahlung und müssen zusätzlich zur Hauptforderung bezahlt werden. Sie werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem die Schuld hätte beglichen werden müssen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich beglichen wurde.

Vollstreckungspfändung

Eine Form der Pfändung, die darauf abzielt, die gepfändeten Güter zu verkaufen. Wenn die Schulden nicht beglichen werden, können die gepfändeten Güter in einem öffentlichen oder gütlichen Verkauf verkauft werden (Artikel 1526bis des belgischen Gerichtsgesetzbuches), und der Erlös wird zur Begleichung der Schulden verwendet.

Vollstreckungstitel

Ein offizielles Dokument, das einer Person (oft ein Gläubiger) den Rechtsanspruch verleiht, eine andere Person (den Schuldner) zur Erfüllung einer Verpflichtung zu zwingen, normalerweise die Zahlung eines Geldbetrags. 

Dieser Titel kann ein Gerichtsurteil, ein Zwangsbefehl, eine notarielle Urkunde oder eine andere rechtskräftige Urkunde sein. 

Damit ein Vollstreckungstitel vollstreckbar ist, muss er grundsätzlich von einem Gerichtsvollzieher an die betreffende Partei zugestellt werden, aber es gibt Ausnahmen.

Zustellung

Ein Verfahren, bei dem ein Gerichtsvollzieher einer Person ein Rechtsdokument offiziell zustellt, entweder persönlich oder elektronisch. Bei diesem Dokument kann es sich beispielsweise um ein Urteil, eine Vorladung oder eine Inverzugsetzung handeln. 

Mit der Zustellung wird sichergestellt, dass die betroffene Person über den Inhalt des Schriftstücks und seine Folgen informiert wurde. 

Zwangsbefehl

Ein Vollstreckungstitel, der von einer Behörde (Verwaltung, Regierung usw.) ausgestellt wird, mit dem der Gerichtsvollzieher beauftragt wird, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner zu ergreifen, z. B. eine Pfändung. Mit dem Zwangsbefehl wird eine Person verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, häufig die Zahlung eines Geldbetrags. 

Zwangsgeld

Eine Geldsumme, die eine Person pro Zeiteinheit, Handlung oder Unterlassung zahlen muss, wenn sie einem Gerichtsurteil nicht nachkommt. Das Zwangsgeld wird von einem Richter verhängt, um die Person dazu zu bewegen, einer Verpflichtung nachzukommen.

Zwangsgelder werden nach der Zustellung dieser gerichtlichen Entscheidung fällig und laufen auf, solange die vom Richter auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt wird.