Legalisierung

Jeder Antrag auf Legalisierung der Unterschrift eines Gerichtsvollziehers oder eines Gerichtsvollzieheranwärters muss die folgenden Richtlinien beachten:

  • Beglaubigungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr und 13 und 17 Uhr vorgenommen.

Eine Mindestfrist von einer Woche ist zwischen der Terminvereinbarung und dem vereinbarten Termin erforderlich, um vorab die üblichen Überprüfungen vornehmen zu können.

  • Die Terminvereinbarung kann auf zwei Arten erfolgen:
  1. über das Online-Buchungsmodul: unten
  2. per Telefon unter folgender Nummer: 02/538.00.92 (erreichbar jeden Dienstag- und Donnerstagvormittag von 8:30 bis 12:00 Uhr).
  • Bei der Terminvereinbarung ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Kontaktdaten angeben und eine Kopie, einen Scan oder ein Foto in guter Qualität des gesamten Dokuments, für das Sie die Legalisation beantragen, beifügen/übermitteln.
  • Die elektronische Übermittlung des zu legalisierenden Dokuments (als Anhang der Online-Terminanfrage oder an die E-Mail-Adresse unseres Sekretariats bei telefonischer Terminvereinbarung) sollte bevorzugt werden. Zum Termin müssen Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes offizielles Dokument, das Ihre Identität belegt (z.B. Reisepass), sowie die zu beglaubigende Gerichtsvollzieherurkunde mitbringen.
  • Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen, können Sie eine Person Ihrer Wahl mit dem folgenden Formular bevollmächtigen: unten. Die Vollmacht muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • In diesem Fall muss die benannte Person diese Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument sowie das zu beglaubigende Dokument mitbringen

ACHTUNG:

  1. Eine Beglaubigung auf der Grundlage einer Kopie, eines Scans oder eines Fotos des elektronisch übermittelten Dokuments ist nicht möglich.
  2. Nur die Unterschrift von Gerichtsvollziehern oder Gerichtsvollzieheranwärtern, die auf einer Urkunde angebracht ist, kann von unseren Diensten beglaubigt werden. Die Beglaubigung eines Urteils fällt in die Zuständigkeit der Abteilung Beglaubigungen und parlamentarische Fragen des FÖD Justiz: [https://justice.belgium.be/fr/themes/personnes_et_familles/legalisation]
  3. Wenn eine der oben aufgeführten Formalitäten nicht erfüllt ist oder fehlt, können unsere Dienste die beantragte Legalisation nicht vornehmen. Seien Sie daher bitte wachsam.
  • Für Fragen erreichen Sie unser Sekretariat während der Sprechzeiten unter folgender Nummer: 02/538.00.92 (erreichbar jeden Dienstag- und Donnerstagmorgen von 8.30 bis 12.00 Uhr).