Organe
Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer besteht aus zwei satzungsgemäßen Organen: dem Vorstand und der Generalversammlung. Diese beiden Organe nehmen die verschiedenen im Gerichtsgesetzbuch aufgeführten Aufgaben nach einem gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel wahr (vgl. Artikel 555/1, in fine des Gerichtsgesetzbuchs).
Der Vorstand setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Er hat vor allem zwei Aufgaben: die offizielle Vertretung der Nationalen Kammer und die Ausübung der laufenden Verwaltung.
Die Generalversammlung setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Delegierten aus den 12 Gerichtsbezirken des Königreichs zusammen. Dieses Gremium nimmt die Rolle eines Parlaments innerhalb des Berufsstandes wahr.