Herkunft

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer (NKGB) umfasst alle aktiven Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieheranwärter des Landes. Die NKGB besitzt Rechtspersönlichkeit und hat ihren Sitz in Brüssel.

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Bereits in der Antike gab es einen Beruf, der dem des Gerichtsvollziehers sehr ähnlich war und der darauf abzielte, Prozessparteien den Weg zum Gericht zu zeigen und Gerichtsentscheidungen zu vollstrecken.

Es versteht sich von selbst, dass sich dieser Beruf im Laufe der Jahre weiterentwickelt und an die sozioökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und technologischen Entwicklungen angepasst hat, weshalb er auch heute noch eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielt.

Vier Schlüsselmomente prägen die jüngere Geschichte der Gerichtsvollzieher in Belgien:

  • 1954:Gründung der Nationalen Kammer der Gerichtsvollzieher in Form eines anerkannten Berufsverbandes.
  • 1963: Einführung des Gesetzes vom 5. Juli 1963 zur Regelung des Status der Gerichtsvollzieher, insbesondere zur Regelung der Namensführung, des Ernennungsgrundsatzes, des Eides und des Wohnsitzes, der Aufgaben, der Unvereinbarkeiten, der Gebühren, des Berufs und der Einrichtung der Bezirkskammern und der nationalen Kammer.
  • 1992: Einführung des Gesetzes vom 6. April 1992 zur Änderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf den Status der Gerichtsvollzieher, insbesondere in 3 Punkten: i) die Bedingungen für den Zugang zum Beruf besser zu gestalten, ii) die Bedingungen für die Stellvertretung zu definieren, um die Kontinuität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten und iii) Regeln für Disziplinarmaßnahmen festzulegen.
  • 2014: Einführung des Gesetzes vom 7. Januar 2014 zur Änderung des Gerichtsvollzieherstatuts, das auf vier Grundpfeilern ruht: Umstrukturierung der internen Organe, Modernisierung des Disziplinarverfahrens, Professionalisierung der Amtskontinuität und Objektivierung des Ernennungsverfahrens.