Pfändungsfreibeträge

Nachfolgend finden Sie den Prozentsatz Ihres Einkommens, der nicht gepfändet werden kann. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Pfändung aufgrund von Unterhaltsrückständen Ihr Einkommen vollständig gepfändet werden kann.

Einkommen aus Beschäftigung

Bis zu € 1.419 100% pfändungsfrei
Von <1.419 - 1.524 80% pfändungsfrei
Von <1.524 - 1.682 70% pfändungsfrei
Von <1.682 - 1.839 60% pfändungsfrei
Über € 1.839 0% pfändungsfrei

Pro unterhaltsberechtigtem Kind ist der pfändbare Betrag um 81 € zu kürzen.

Ersatzeinkommen

Bis zu € 1.419 100% pfändungsfrei
Von <1.419 - 1.524 80% pfändungsfrei
Von <1.524 - 1.839 60% pfändungsfrei
Über € 1.839 0% pfändungsfrei

Pro unterhaltsberechtigtem Kind ist der pfändbare Betrag um 88,00 EUR zu kürzen.

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