Die ZDP

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die ZDP?
  2. Kann ich die ZDP konsultieren?
  3. Wie kann ich überprüfen, welche Daten die ZDP über meinen Namen besitzt?

 

1. Was ist die ZDP?

Die nationale Gerichtsvollzieherkammer wurde 2010 vom Gesetzgeber beauftragt, eine Datenbank mit nützlichen Informationen über Vollstreckungsmaßnahmen gegen eine Person oder ein Unternehmen zu entwickeln und zu verwalten. Dazu gehören Informationen über Pfändungen in all ihren Formen, die Zustellung eines Zahlungsbefehls oder einer vereinfachten Steuerpfändung. Sie enthält auch Informationen über natürliche Personen, die vom Arbeitsgericht zur kollektiven Schuldenregulierung zugelassen wurden. Diese Datenbank heißt ZDP, was für die zentrale Datei der Pfändungs-, Abtretungs-, Überweisungs-, Gesamtschuldnerausgleichs- und Protestbescheide steht. Dies ist gesetzlich in den Artikeln 1389bis/1 bis 1391 des Gerichtsgesetzbuches geregelt.

Die ZDP ist unerlässlich, um die kollektive Wirkung der Pfändung zu gewährleisten. Wenn eine bestimmte Behörde (in der Regel der Gerichtsvollzieher oder die Steuerbehörde) eine Forderung eintreibt, wird dies in der ZDP gemeldet. So können sich andere Gläubiger ein Bild von der Zahlungsfähigkeit einer bestimmten Partei machen oder feststellen, dass sich ihr Schuldner in einer geschützten Position befindet. Natürlich spielt der Gerichtsvollzieher bei der Bildung dieses Bildes eine entscheidende Rolle, da er am besten in der Lage ist, die gefundenen Informationen in konkrete Beitreibungsmöglichkeiten umzusetzen.

Die ZDP ist heute weit von der Datenbank entfernt, die sie bei ihrer Gründung war. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre verschiedene Erweiterungen vorgesehen, insbesondere in Richtung der Nutzergruppen. In diesem Zusammenhang gibt es viele Stimmen, die eine Erweiterung des Inhalts der ZDP fordern, zum Beispiel mit relevanten Informationen aus gerichtlichen Sanierungen oder Konkursen oder mit Daten aus der realen Zwangsvollstreckung, wie z.B. Zwangsräumungen. In der Tat haben auch diese Informationen einen Mehrwert bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners, aber derzeit enthält die ZDP diese Daten nicht, da es keine Rechtsgrundlage gibt.

2. Kann ich die ZDP konsultieren?

Aufgrund der sensiblen Informationen, die sie enthält, ist die ZDP nicht öffentlich einsehbar. Nur vom Gesetzgeber benannte Berufsgruppen können die ZDP unter klaren Bedingungen konsultieren. Die Informationen über Proteste sind jedoch öffentlich zugänglich.

3. Wie kann ich überprüfen, welche Daten die ZDP über mich enthält?

Als Verwalter der ZDP hat die Nationale Kammer auch Verpflichtungen zum Schutz der Privatsphäre. Wenn eine Person oder ein Unternehmen wissen möchte, welche Daten in der ZDP in ihrem/seinem Namen verarbeitet werden, kann sie/er einen schriftlichen, datierten und unterzeichneten Antrag an die Nationale Kammer richten, dem eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beigefügt ist. Sie können auch dieses Formular verwenden. Daraufhin wird der Datenschutzbeauftragte (DSB) der Nationalen Kammer die entsprechenden Daten übermitteln.