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Achtung: Gefälschte E-Mails von Gerichtsvollziehern im Umlauf (Pressemitteilung)

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12/07/2021 • 12:00
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Seit zwei Wochen sind wieder gefälschte E-Mails im Umlauf, in denen mit Pfändung gedroht wird, wenn eine ausstehende Summe nicht bezahlt wird. Diese gefälschten E-Mails stammen von gehackten E-Mail-Adressen bestehender Gerichtsvollzieherbüros und der Nationalen Kammer der Gerichtsvollzieher (NKGB). Derzeit ist uns eine ähnliche französischsprachige E-Mail bekannt, in der ein nicht existierendes niederländisches Gerichtsvollzieherbüro genannt wird. Wir raten Bürgern, die eine solche gefälschte E-Mail erhalten haben, auf keinen Fall zu zahlen. Dies ist ein eklatanter Betrugsversuch. Wir bitten Sie außerdem, dies der nationalen Hotline und/zu melden oder eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

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Das NKGB erhält leider immer häufiger Nachrichten von falschen Gerichtsvollziehern. Dies können Briefe, E-Mails oder Telefonanrufe sein. Daher warnt er die Bürger systematisch vor solchen Betrügereien auf seiner Website und, wenn möglich, über die Medien.

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Seit einigen Wochen handelt es sich dabei nicht mehr um die üblichen gefälschten Gerichtsvollzieher, sondern um Betrüger, die E-Mail-Adressen von echten Gerichtsvollzieherbüros hacken. Wir wissen von E-Mails im Namen der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer selbst, im Namen von Colex, von Agerant und von Modero. In den E-Mails werden Sie aufgefordert, einen Betrag auf die Kontonummer der Betrüger zu überweisen und eine Quittung an eine gefälschte E-Mail-Adresse weiterzuleiten, die nicht mit den effektiven Büros oder dem NKGB in Verbindung steht. Im Falle einer Nichtzahlung wird mit Beschlagnahme gedroht. Dies ist ein versuchter Betrug. Der NKGB rät den betroffenen Bürgern ganz klar: Zahlen Sie nicht! Denjenigen, die bereits bezahlt haben, empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Die Betrüger verwenden immer die gleiche Art von E-Mail. Sie erkennen diese E-Mail unter anderem an folgendem Absatz: "Da der Betrag trotz vorheriger Mahnungen immer noch nicht bezahlt wurde, möchte ich Sie mit dieser Nachricht persönlich informieren oder mit anderen Worten vor den Konsequenzen und Verfahren warnen, die am Montag (5. Juli) (oder einem anderen Datum, Anm. d. Red.) beginnen werden. Sowohl unser Auftraggeber als auch der Pfändungsrichter haben Ende letzter Woche beschlossen, Ihnen keinen weiteren Zahlungsaufschub zu gewähren. Da Sie nicht zahlen, sind wir gezwungen, diese rechtlichen Schritte einzuleiten, die die Pfändung von Gegenständen wie Ihrem Hausrat, Ihrem Einkommen und/oder Ihrer Wohnung zur Folge haben können."

Der NKGB stellt im Folgenden einige Faustregeln zur Verfügung, die Bürger nutzen können, um die Echtheit eines Briefes oder einer E-Mail zu überprüfen.

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  1. Der NKGB als Berufungsinstanz wird niemals selbst ein Einziehungsverfahren gegen Bürger einleiten.
  2. Sie können entweder von einem Gerichtsvollzieher oder einem angehenden Gerichtsvollzieher, der im Namen des Gerichtsvollziehers handelt, kontaktiert werden. Wenn Sie jedoch Zweifel haben, ob diese Person tatsächlich berechtigt ist, das Amt des (angehenden) Gerichtsvollziehers in Belgien auszuüben, können Sie dies auf der Website über die Schaltfläche "Suche nach einem Gerichtsvollzieher in Ihrer Region" überprüfen.
  3. Auf der Website finden Sie eine Liste von betrügerischen E-Mails und Briefen, die uns bekannt sind.
  4. Prüfen Sie, ob in einer E-Mail oder einem Brief eines (potenziellen) Gerichtsvollziehers der Name des (potenziellen) Gerichtsvollziehers und seine Kontaktdaten sowie die betreffende Schuld angegeben sind. Dies sind wichtige Informationen, die in authentischer Korrespondenz Standard sind.
  5. Wenn Sie aufgefordert werden, auf ein ausländisches Konto zu zahlen, zahlen Sie auf keinen Fall. Jeder belgische Gerichtsvollzieher muss nämlich eine belgische Kontonummer haben, auf die er Zahlungen erhält. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit des Briefes oder der E-Mail haben, die Sie erhalten haben, können Sie anhand der angegebenen Kontonummer überprüfen, ob das Bankkonto in Belgien oder im Ausland eröffnet wurde. Eine belgische IBAN-Kontonummer beginnt immer mit BE.
  6. Registrieren ausländische Behörden säumige Zahler? Wenn ja, dann handelt es sich definitiv um Betrug. Schließlich macht es keinen Sinn, dass ein belgischer Gerichtsvollzieher einen belgischen Staatsbürger bei einer ausländischen Behörde registrieren würde.
  7. Amtliche Dokumente, wie z.B. ein Vollstreckungsbescheid, werden niemals per E-Mail an Privatpersonen geschickt. Ein Gerichtsvollzieher liefert diese immer bei Ihnen zu Hause ab. Wenn Sie nicht anwesend sind, hinterlässt er eine Nachricht für Sie. Übrigens folgt auf einen Vollstreckungsbescheid niemals einfach eine öffentliche Versteigerung, wie es in dieser E-Mail fälschlicherweise behauptet wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie, wenn Sie auf eine betrügerische E-Mail oder einen betrügerischen Brief stoßen, diese bei der nationalen Hotline melden können. Sie können auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten.