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Reform der gütlichen Einigung

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31/10/2022 • 12:00
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Endlich weißer Rauch von der Bundesregierung zur Reform des gütlichen Inkassos! Wir sehen in der neuen Verordnung bereits eine Reihe starker Grundsätze, die sowohl den Verbrauchern - neben einer größeren Rechtssicherheit - als auch den Gerichtsvollziehern zugute kommen. Die Kosten, die ein Gläubiger den Verbrauchern für unbezahlte Rechnungen in Rechnung stellen kann, werden ein für alle Mal gedeckelt. Es ist auch zu begrüßen, dass die bisherigen Schlupflöcher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere Zins- und Schadensersatzklauseln für Verbraucher. Auf diese haben Gerichtsvollzieher keinen Einfluss, obwohl sie sehr unangenehme finanzielle Folgen für die Verbraucher haben könnten, um es klar zu sagen.

Quentin Debray: "Von Seiten unseres Berufsstandes danken wir der Bundesregierung für diesen großen und mutigen Schritt nach vorn. Gleichzeitig betone ich, dass wir der Kontrolle des Gerichtsvollziehers durch den FÖD Wirtschaft vorbehaltlos zustimmen. Dies wird einen objektiven Vergleich der in diesem Sektor tätigen Inkassounternehmen ermöglichen und ist für uns ein zusätzlicher Anreiz, mit gutem Beispiel voranzugehen."