Pfändungsfreibeträge

Nachfolgend finden Sie den Prozentsatz Ihres Einkommens, der nicht gepfändet werden kann. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Pfändung aufgrund von Unterhaltsrückständen Ihr Einkommen vollständig gepfändet werden kann.

Einkommen aus Beschäftigung

- € 1.414

Bis zu € 1.316 100% pfändungsfrei
Ab € 1.316 80% pfändungsfrei
Von € 1.414,01 - € 1.560 70% pfändungsfrei
Von € 1.560,01 - € 1.706 60% pfändungsfrei
Über € 1.706 0% pfändungsfrei

Pro unterhaltsberechtigtem Kind ist der pfändbare Betrag um 81 € zu kürzen.

Ersatzeinkommen

- € 1.414

Bis zu € 1.316 100% pfändungsfrei
Ab € 1.316 80% pfändungsfrei
Von € 1.414,01 - € 1.706 60% pfändungsfrei
Über € 1.706 0% pfändungsfrei

Pro unterhaltsberechtigtem Kind ist der pfändbare Betrag um 81 € zu kürzen.