Externe Anbieter

Schritt 1: Registrierung als neuer Anbieter

Gehen Sie zu www.pe-online.org/SPE200_EDU_Inloggen.aspx und erstellen Sie ein neues Konto. Bitte beachten Sie: Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, sonst können Sie sich nicht gültig registrieren. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihren Kontodaten (Login und Passwort).

Schritt 2: Autorisierung beantragen

Wenn Sie eingeloggt sind, gehen Sie auf www.pe-online.org/edu/SPE220_EDU_Beroepsgroepen.aspx und klicken Sie auf die Schaltfläche 'Autorisierung beantragen' im 'Juristisches und Soziales Ausbildungszentrum für Gerichtsvollzieher'. Sobald Ihre Autorisierung genehmigt oder abgelehnt wurde, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Phase 3: Schulung zur Genehmigung einreichen

Registrieren Sie sich erneut in PE-Online. Sie können nun Kurse zur Bewertung einreichen, indem Sie auf die Schaltfläche 'Akkreditierungsantrag einreichen' klicken. Folgen Sie den verschiedenen Schritten hier, um Ihren Antrag korrekt einzureichen. Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, ob Ihr Antrag die formalen Anforderungen erfüllt und somit dem Akkreditierungsausschuss vorgelegt werden kann oder nicht. Bitte beachten Sie: Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, um Ihren Antrag gültig einzureichen. Sie können einen Schulungskurs erst dann zur Anerkennung einreichen, wenn Sie die Gebühr für Ihr Dossier (mindestens 100€, höchstens 750€) bezahlt haben. Erst nach der Zahlung wird der Akkreditierungsausschuss Ihren Antrag bearbeiten.

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Phase 4: Genehmigung oder Ablehnung eines Schulungskurses

Sobald Ihr Antrag beim Akkreditierungsausschuss eingereicht wurde, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihr Kurs genehmigt wurde oder nicht, und gegebenenfalls die Anzahl der vergebenen Punkte.

Schritt 5: Vorbereitung eines Schulungskurses

Im Vorfeld einer Fortbildung erfolgen sowohl die Anmeldungen von als auch die Kommunikation mit Gerichtsvollziehern, Kandidaten und Praktikanten bezüglich der Organisation der Fortbildung, der Bezahlung, der Stornierung und dergleichen mehr über den externen Anbieter. Bitte beachten Sie: Nur die vom Akkreditierungsausschuss ausdrücklich vergebenen Punkte dürfen in der Kommunikation über Ihre Fortbildung erwähnt werden. Sie können also nicht ankündigen, dass Ihre Ausbildung bei der Akkreditierungskommission eingereicht wurde.

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Schritt 6: Bearbeitung nach der Schulung

Später als 1 Woche nach dem Datum der Schulung geben Sie die Anwesenheitsliste in PE-Online ein. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann sich negativ auf Ihre zukünftigen Bewerbungen auswirken.

 

Bitte lesen Sie auch Artikel 5 der Weiterbildungsordnung für weitere Informationen.