Gerichtsvollzieher/Kandidat/Praktikant

Sie können hier auch ein Handbuch mit Screenshots ansehen und herunterladen.

Schritt 1: Anmeldung

Gehen Sie zum https://www.nkcn-cia.be und melden Sie sich mit Ihrer eID-Karte an. Sie gelangen zu 'Meine Akte', wo Sie einen Überblick über Ihren Trainingszyklus ('Zeitraum'), Ihre zu erreichende Punktzahl ('Zielstandard') und Ihre erreichte Punktzahl ('erreicht') erhalten. Sie können dort auch sehen, ob Sie die zu erreichende Punktzahl bereits angesammelt haben ('Status') oder nicht. Sie können Ihre Punktekarte einsehen, indem Sie auf 'Punktekarte' klicken

Schritt 2: neue Aktivitäten post factum anerkennen lassen

Es gibt drei Faustregeln, um neue Aktivitäten anerkennen zu lassen. 1. Es gibt fünf Arten von neuen Aktivitäten: - bereits anerkannte Kurse - (noch) nicht anerkannte Kurse - Lehrtätigkeit in einem bestimmten Rechtsgebiet oder als Referent bei einem Seminar - Verfassen von juristischen Artikeln - Mitgliedschaft in Ausschüssen oder Kommissionen 2. Ein allgemeines Prinzip = Sie beantragen die Anerkennung einer neuen Tätigkeit selbst, indem Sie die neue Tätigkeit auf Ihrer Kreditkarte in PE-Online hinzufügen, indem Sie auf 'hinzufügen' klicken. 3. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Bei bereits anerkannten Kursen (das sind Kurse, die dem Akkreditierungsausschuss bereits vom externen Schulungsanbieter vorgelegt und von diesem genehmigt wurden) muss dieser Anbieter Ihre Teilnahme in PE-Online eingeben und die vom Akkreditierungsausschuss vergebene Punktzahl wird automatisch zu Ihrer Kreditkarte hinzugefügt.

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Zwischen der Fortbildung, der Mitgliedschaft in einem Ausschuss oder einer Kommission, dem Studientag, dem Kurs oder der juristischen Publikation und dem Antrag dürfen maximal zwei Monate liegen.

Schritt 3: Genehmigung oder Ablehnung einer Aktivität

Nachdem Sie Ihren Antrag für eine (noch) nicht akkreditierte Fortbildung, einen Vortrag, einen juristischen Artikel oder eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss oder einer Kommission bei der Akkreditierungskommission eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von fünf Tagen eine E-Mail mit der Entscheidung der Akkreditierungskommission, ob Ihre Aktivität genehmigt wurde und, wenn ja, mit welcher Punktzahl.

Schritt 4: Anmeldung zur Fortbildung

Um sich für eine bestimmte Schulung anzumelden, sollten Sie sich mit dem jeweiligen externen Anbieter in Verbindung setzen. Sie sollten sich auch wegen der Zahlung oder einer eventuellen Stornierung an den externen Schulungsanbieter wenden. Dies gilt auch für alle Fragen, die den Inhalt und den praktischen Ablauf eines Trainingskurses betreffen. Es ist daher nicht möglich, sich über SAM-TES für einen Schulungskurs anzumelden. Für Schulungen, die vom Knowledge Centre selbst organisiert werden, können Sie sich über die Website anmelden.

Schritt 5: Teilnahmebescheinigung und Punktekarte

Wenn Sie an einer akkreditierten Schulung teilgenommen haben, wird der externe Anbieter Ihre Teilnahme innerhalb von fünf Werktagen nach der Schulung in PE-Online eintragen, so dass sie automatisch auf Ihrem elektronischen Punkteausweis erscheint. Sie können Ihre Punktekarte auch jederzeit über PE-Online abrufen. Es ist also weder notwendig noch wünschenswert, SAM-TES Teilnahmebescheinigungen in Papierform vorzulegen. Bei bereits anerkannten Fortbildungskursen müssen Sie die Kurse nicht selbst auf Ihrer Punktekarte hinzufügen, dies geschieht automatisch (siehe Punkt 3)

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