Aufgaben

Artikel 512, §1 des Gerichtsgesetzbuches besagt Folgendes: "Es wird eine niederländischsprachige und eine französischsprachige Ernennungskommission für Gerichtsvollzieher eingerichtet. Beide Kommissionen bilden zusammen die vereinigten Ernennungskommissionen für Gerichtsvollzieher."

Dieser Artikel, der durch das Gesetz vom 7. Januar 2014 zur Änderung des Gerichtsvollzieherstatuts hinzugefügt wurde, bildet die Rechtsgrundlage für die Ernennungskommissionen.

Diese unabhängigen Ernennungskommissionen wurden geschaffen, um dem Status der Gerichtsvollzieher eine gewisse Objektivität aufzuerlegen. Ziel ist es, den immer wiederkehrenden Problemen bei der Ernennung von Gerichtsvollziehern entgegenzuwirken, die sich in einer erheblichen Politisierung der Ernennungen, einer beträchtlichen Anzahl von Einsprüchen gegen Ernennungen vor dem Staatsrat (und effektiven Annullierungen), zahlreichen unbesetzten Stellen,...

Um dies zu erreichen, setzt sich jeder Ernennungsausschuss aus drei Gerichtsvollziehern und drei "Nichtgerichtsvollziehern" zusammen: einem Richter, einem Professor oder einer Person, die für die Ausbildung an der juristischen Fakultät einer Universität zuständig ist, und einem externen Mitglied, das über eine für die Aufgabe nützliche Berufserfahrung verfügt. Für jedes effektive Mitglied wird ein Stellvertreter ernannt, der die gleichen Voraussetzungen erfüllt.

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Die Ernennungsausschüsse haben eine doppelte Aufgabe:

  • Erstellung einer Rangliste der für die Ernennung als Gerichtsvollzieheranwärter am besten geeigneten Praktikanten nach der Organisation einer Prüfung;
  • eine Rangliste der drei am besten geeigneten Kandidaten für die Ernennung zum Gerichtsvollzieher erstellen, wenn die freien Stellen im belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden;

Die beiden aktuellen Ernennungskommissionen wurden per Ministerialerlass vom 7. September 2018 zusammengestellt, der am 21. September 2018 veröffentlicht wurde und in Kraft trat. Die Zusammensetzung finden Sie hier.

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer hat das SAM-TES-Wissenszentrum beauftragt, die Ernennungsausschüsse administrativ und rechtlich zu unterstützen, um sicherzustellen, dass sie intern ordnungsgemäß funktionieren. Die Satzung der Ernennungsausschüsse wurde durch den Königlichen Erlass vom 2. Juli 2015 genehmigt und durch den Königlichen Erlass vom 23. November 2017 geändert und bestätigt diesen Auftrag von SAM-TES.

Die Nationale Gerichtsvollzieherkammer bleibt gemäß Artikel 14 des Königlichen Erlasses vom 2. April 2014 zur Umsetzung des Gesetzes vom 7. Januar 2014 zur Änderung des Status der Gerichtsvollzieher die Stelle, die die Berufungskommissionen finanziert. Darin wird eindeutig festgelegt, dass alle Kosten der Ernennungskommissionen, der vereinigten Ernennungskommissionen und ihrer Mitglieder (einschließlich der Sitzungsgelder) von der Nationalen Kammer getragen werden.