Internet-Betrug

Wenn Sie einen Brief oder eine E-Mail von einem Gerichtsvollzieher erhalten, können Sie dessen Echtheit mit den folgenden Tricks und Tipps leicht überprüfen.

Wenn Sie feststellen, dass der Name in der betrügerischen E-Mail, die Sie erhalten haben, nicht auf unserer Liste steht, melden Sie ihn bitte dem NKGB, indem Sie eine E-Mail an info@nkgb-cnhb.be schicken. Auf diese Weise können wir sowohl unsere eigenen Kollegen, als auch die Öffentlichkeit benachrichtigen und weitere notwendige Schritte einleiten.

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  1. Unten auf dieser Seite finden Sie eine Liste der Namen, die in betrügerischen E-Mails oder Briefen verwendet werden, von denen wir wissen.
  2. Sie können sowohl von einem Gerichtsvollzieher als auch von einem Gerichtsvollzieheranwärter, der im Namen des Gerichtsvollziehers handelt, kontaktiert werden. Wenn Sie jedoch Zweifel daran haben, ob diese Person tatsächlich das Amt des Gerichtsvollziehers/Gerichtsvollzieheranwärters in Belgien ausüben darf, können Sie dies auf der Website www.gerechtsdeurwaarders.be/bailiff überprüfen. Vorsicht: Manchmal wird die Adresse der Nationalkammer auch missbräuchlich für verschiedene E-Mail-Betrügereien verwendet.
  3. Prüfen Sie immer, ob in einer E-Mail oder einem Brief eines Gerichtsvollziehers/Gerichtsvollzieheranwärters der Name des Gerichtsvollziehers/Gerichtsvollzieheranwärters und seine Kontaktdaten sowie die betreffende Forderung angegeben sind. Dies sind entscheidende Informationen, die in authentischer Korrespondenz Standard sind.
  4. Wenn Sie aufgefordert werden, auf ein ausländisches Konto zu zahlen, zahlen Sie nicht. In der Tat muss jeder belgische Gerichtsvollzieher eine belgische Kontonummer haben, auf die er Zahlungen erhält. Wenn Sie Zweifel an dem Brief oder der E-Mail haben, die Sie erhalten haben, können Sie anhand der angegebenen Kontonummer überprüfen, ob das Bankkonto in Belgien oder im Ausland eröffnet wurde. Eine belgische IBAN-Kontonummer beginnt immer mit "BE".
  5. Seien Sie vorsichtig bei der Erwähnung ausländischer Stellen, die säumige Zahler registrieren. Es macht nämlich keinen Sinn, dass ein belgischer Gerichtsvollzieher einen belgischen Staatsbürger beispielsweise bei einer niederländischen Agentur registriert.
  6. Amtliche Dokumente, wie z.B. ein Zwangsbefehl, werden niemals per E-Mail an Privatpersonen geschickt. Ein Gerichtsvollzieher bringt diese immer zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie nicht zu Hause sind, hinterlässt er eine Nachricht für Sie. Übrigens folgt auf einen Zwangsbefehl niemals sofort eine öffentliche Versteigerung, wie manchmal fälschlicherweise in solchen E-Mails oder Briefen behauptet wird.
  7. Wenn Sie auf eine betrügerische E-Mail oder ein betrügerisches Schreiben stoßen, können Sie dies bei der nationalen Hotline melden. Sie können sich auch bei der Polizei beschweren.
  8. Für weitere Informationen können Sie auch die Website "Meldpunt" besuchen.
  9. Liste der Namen und E-Mail-Adressen, die von Betrügern verwendet werden und die uns bekannt sind: