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Reform des Status der Gerichtsvollzieher

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19/07/2022 • 12:00
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Reform des Status der Gerichtsvollzieher: Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung des Berufsstandes

Am 15. Juli 2022 hat der Ministerrat einen Vorentwurf für ein Gesetz gebilligt, das grünes Licht für die weitere Modernisierung und Digitalisierung des Berufs des Gerichtsvollziehers gibt. Der Vorentwurf enthält 13 konkrete Maßnahmen, von denen die wichtigsten im Folgenden aufgeführt sind.

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1. Einführung einer Altersgrenze für das Amt des Gerichtsvollziehers

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Was am meisten auffällt, ist die Einführung einer Altersgrenze für Gerichtsvollzieher. Die Altersgrenze wird auf 70 Jahre festgelegt, allerdings mit der Bestimmung, dass Gerichtsvollzieher, die in diesem Alter keine 30-jährige Karriere vorweisen können, bis zum Alter von 75 Jahren im Amt bleiben können.

Quentin Debray, Präsident des NKGB: "Die Festlegung eines Rentenalters für Gerichtsvollzieher ist in unserem Berufsstand nicht einfach, zumal Gerichtsvollzieher nicht nur Beamte des öffentlichen Dienstes, sondern auch Selbständige sind. Nichtsdestotrotz ist es eine gute Sache, denn die Gesetzgebung basiert auf der Dauer einer Laufbahn und ermöglicht es somit später ernannten Gerichtsvollziehern, eine ausreichende Anzahl von Jahren zu arbeiten. Darüber hinaus sorgt diese Maßnahme für den nötigen Sauerstoff innerhalb des Berufsstandes selbst, indem sie der jüngeren Garde die notwendigen Möglichkeiten zum Aufbau ihrer Karriere gibt."

2. Vervollständigung und Verbesserung der Funktionsweise der Zentraldatei für Pfändungen, Abtretungen, Abtretungen, Gesamtschuldnerausgleich und Proteste (CBB)

Mit der CBB verfügt Belgien über eine einzigartige Datenbank, die ein Bild von der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt liefert, wodurch es einfacher wird, proaktiv einzugreifen und die Schuldenspirale zu stoppen. Außerdem hat der Gesetzgeber dem Gerichtsvollzieher eine allgemeine Informationspflicht gegenüber dem Gläubiger und dem Schuldner auferlegt, und der Gerichtsvollzieher sollte die Betroffenen auf alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung hinweisen. Um dieser gesetzlichen Informations- und Vermittlungspflicht nachzukommen, muss der Gerichtsvollzieher über eine Solvenzdatenbank mit ausreichenden und detaillierten Informationen verfügen, damit er seinen gesetzlichen Pflichten in vollem Umfang nachkommen kann, noch bevor ein künftiger oder laufender Streitfall in ein Gerichtsverfahren mündet.

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Dieser Vorentwurf des Gesetzes sieht die Einführung von zwei neuen Datensätzen in der CBB vor:

  • Daten über eine mutmaßliche fiktive Adresse in Form einer Nachricht, die automatisch an die zuständigen Behörden übermittelt wird. Im Rahmen ihrer Aufgaben besuchen die Gerichtsvollzieher auch scheinbar unbewohnte Räumlichkeiten. Diese Zentralisierung von Informationen über mutmaßlich fiktive Adressen wird es unter anderem ermöglichen, Sozial- und Steuerbetrug zu bekämpfen. Dies ist seit langem eine Forderung des NKGB, wie aus unserem Memorandum von 2019 hervorgeht.
  • Daten über mögliche und tatsächliche Zwangsräumungen: Dies sind entscheidende Informationen, die den politischen Entscheidungsträgern helfen werden, ihre Politik in dieser Angelegenheit weiter zu gestalten, insbesondere jetzt, da die Diskussionen zu diesem Thema sowohl auf flämischer als auch auf Brüsseler Ebene laufen.

3. Einführung einer Widerspruchsfrist im Verfahren zur Beitreibung unbestrittener Forderungen (IOS)

Im Jahr 2016 wurde ein neues Verwaltungsverfahren für die Beitreibung von unbestrittenen B2B-Geldschulden eingeführt. Damit wollte der Gesetzgeber ein doppeltes Ziel erreichen:

  • die Arbeitsbelastung der Gerichte zu verringern;
  • eine schnellere und billigere Alternative für Unternehmen bieten, um ihre überfälligen Rechnungen einzutreiben, da mehr als ein Drittel der belgischen Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden.

Heute können wir sagen, dass das IOS-Verfahren seine Wirkung nicht verfehlt hat. Seit Juli 2016 wurden mehr als 150.000 Fälle auf diesem Weg beigelegt. Das entspricht einem Gesamtbetrag von mehr als 620 Millionen €. Auf Initiative von Justizminister Vincent Van Quickenborne wird die Rechtssicherheit des IOS-Verfahrens nun durch die Einführung einer Frist zur Einlegung eines Widerspruchs gegen das Verfahren gestärkt.

Die weiteren Maßnahmen im Vorentwurf des Gesetzes betreffen:

  1. Digitalisierung des Praktikumsheftes.
  2. Modernisierung der Ernennungsverfahren für Gerichtsvollzieher.
  3. Einführung des Titels des Gerichtsvollzieheranwärters.
  4. Verkürzung der Wartezeit vor der Postulierung als Gerichtsvollzieher-Titular.
  5. Erweiterung der Fälle des amtierenden Gerichtsvollziehers.
  6. Digitalisierung und Vereinfachung des Vertretungssystems.
  7. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Rates der Bezirkskammern der Gerichtsvollzieher.
  8. Absprache zwischen den Mandaten der Mitglieder des Exekutivkomitees und der Generalversammlung des NKGB.
  9. Neue Zuständigkeit der Generalversammlung für die Genehmigung der Vorschriften über die Fortführung der Tätigkeit der Büros.
  10. Abschaffung der Visumspflicht des Pfändungsrichters im Zusammenhang mit einer exekutiven Pfändung.

Dieser vorläufige Gesetzesentwurf wird nun dem Staatsrat und der Datenschutzbehörde vorgelegt. Anschließend wird er im Parlament diskutiert.